Das gespendete Gewissen
In Artikel 38, Absatz 1 unseres Grundgesetzes heißt es:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.1
In wie weit die dort formulierte Unabhängigkeit gewahrt bleibt, ist angesichts der Gelder die an die politischen Parteien fließen mehr als fraglich. Die CDU hat gar zwischen der letzten Bundestagswahl und dem Juli des vergangenen Jahres satte 1,03 Millionen Euro von großzügigen Spendern erhalten. Die FDP wurde mit rund 400.000 Euro beglückt. Die Größenordnung der erhaltenen Spenden wird deutlich, wenn man die zweitstärkste im Bundestag vertretene Partei betrachtet: Die SPD erhielt gerade einmal rund 290.000 Euro, während die Grünen ohne größeren Spenden blieben. Die ungewöhnlich ungleichmäßige Verteilung der Spenden wird klar, wenn man sich die Quellen näher anschaut: Unter den Spendern befinden sich u.a. die Allianz, Daimler und BMW, aber auch Privatpersonen wie drei BMW-Erben sowie ein 82 Jahre alter Rentner.2
Vor diesem Hintergrund wird klar, warum ausgerechnet die am meisten gesegneten Parteien gegen mehr direkte Demokratie sind. Je mehr der Souverän, je mehr wir als Wähler Einfluss gewinnen, umso weniger Spielraum bleibt für die Einflussnahme von großzügigen Spendern. Wer sich aufgrund von finanziellen Vitaminspritzen verpflichtet fühlt, von Gesetzes wegen aber der Meinung des Volkes folgen muss, der bekommt ein ernsthaftes Problem. Warum also nicht diese Grätsche vermeiden und lieber gleich dem großen Geld folgen… ohne lästiges Wenn und Aber?!